
In der Tat gibt es umfangreichen Reformbedarf im Berufsrecht der Gesundheitsfachberufe. Dazu gehört die Neu-Regelung von Kompetenzen, von Ausbildungsinhalten aber auch die Definition und Anerkennung neuer Berufe.
In der Tat gibt es umfangreichen Reformbedarf im Berufsrecht der Gesundheitsfachberufe. Dazu gehört die Neu-Regelung von Kompetenzen, von Ausbildungsinhalten aber auch die Definition und Anerkennung neuer Berufe.
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand besteht seitens der Versorgungslandschaft kein Bedarf an der Schaffung eines neuen bundesrechtlich zu regelnden Heilberufs
Wenn die von Ihnen erstrebte Aufwertung evidenzbasiert entwickelt und beschlossen wird, unterstütze ich dies.
Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen. Hierfür bedarf es einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit einem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld.