Äußerungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheide tauchen nicht in den Wahlprogrammen der Parteien auf und sind daher auch nicht im Koalitionsvertrag von CDU/CSU erwähnt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Unsere Verfassungsväter und -mütter haben sich im Grundgesetz bewusst für eine repräsentative Demokratie entschieden, in der das Volk durch alle vier Jahre neu gewählte Volksvertreter vertreten wird.
Das Thema hat keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden, weil es erstens nicht als dringlich zur Lösung der gravierendsten Herausforderungen angesehen wird und weil es zweitens sehr unterschiedliche Ansichten zwischen den Koalitionspartnern dazu gibt.
Ich war in der Arbeitsgruppe nicht dabei. Für bundesweite Volksentscheide bräuchte es eine Verfassungsänderung. In Bayern sind sie längst bewährt.
Wir sind offen für direktdemokratische Ergänzungen, wenn sie die parl. Demokratie nicht ersetzen, sondern flankieren und eine breite Zustimmung dazu besteht.
In Deutschland sind bundesweite Volksentscheide zu solchen Fragen verfassungsrechtlich nicht vorgesehen. Insofern wäre auch keine künftige Bundesregierung an ein solches Votum gebunden.