Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheiden die antragsberechtigten Verfassungsorgane. Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden können dafür eine wichtige Grundlage sein, ersetzen aber nicht die politische und rechtliche Abwägung.
Ein Parteiverbot bleibt die äußerste Maßnahme einer wehrhaften Demokratie und wird die notwendige politische Auseinandersetzung nicht ersetzen.
Wir wollen ein AfD-Verbotsverfahren sorgfältig prüfen. Liegt eine tragfähige Beweislage vor, müssen die Verfassungsorgane konsequent handeln.
Es ist aus meiner Sicht Zeit, dass die Prüfung des Verbotsverfahrens endlich strukturiert und rechtssicher angegangen wird.