Wie stehen Sie zu einem AfD-Verbot bzw. zu einem Prüfverfahren?
Sehr geehrte Frau Huber,
in dem Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (https://afd-gutachten.de/) wird deutlich, dass die AfD verfassungsfeindlich ist. Die Initiative PrüF (https://pruef-demos.de/) setzt sich auf Bundesratsebene für ein Prüfverfahren ein, auch ein Verbotsverfahren ist ein Schutzinstrument unserer Verfassung.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Hinweise auf das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie die Initiative PrüF.
Ich kann die Überlegungen hinter einem möglichen Verbotsverfahren sehr gut verstehen. Verfassungsfeindliche Bestrebungen dürfen nicht verharmlost werden. Unser Rechtsstaat muss ihnen mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln entschieden entgegentreten.
Dabei müssen wir die Auseinandersetzung mit der AfD vor allem politisch und inhaltlich führen: ihre Widersprüche und zum Teil abstruse Positionen offenlegen, konkrete Probleme lösen und verloren gegangenes Vertrauen in die demokratischen Institutionen zurückgewinnen. Wo einzelne Personen oder Parteigliederungen gegen Recht und Gesetz verstoßen, müssen die zuständigen Behörden und Gerichte konsequent handeln.
Ein Parteiverbot bleibt die äußerste Maßnahme einer wehrhaften Demokratie und wird die notwendige politische Auseinandersetzung nicht ersetzen. Lassen Sie uns gerne über dieses Thema auch telefonisch sprechen. Jeden Monat biete ich Telefonsprechstunden an, die Sie meinen Kanälen entnehmen können.

