Antwort 12.05.2020 von Juliane Nagel Die Linke
(...) Auch die Einschränkung von Grundrechten darf nicht einfach so hingenommen werden. Grundrechte und soziale Rechte verteidigt man aber nicht mit Demokratiefeinden und Antisemiten! (...)
(...) Auch die Einschränkung von Grundrechten darf nicht einfach so hingenommen werden. Grundrechte und soziale Rechte verteidigt man aber nicht mit Demokratiefeinden und Antisemiten! (...)
(...) Dass ebendiese Regulierungen auch zu Unmut in Teilen der Gesellschaft führen können (...)
(...) Für die Durchsetzung der Corona-bedingten Abstandsregeln bei Kundgebungen am 1. Mai am Brandenburger Tor in Berlin war folglich nicht der Bund, sondern das Land Berlin zuständig. (...)