Antwort 11.04.2023 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir gehen davon aus, dass der Bundestag das neue Staatsbürgerrecht in der zweiten Hälfte von 2023 beschließen wird.
Wir gehen davon aus, dass der Bundestag das neue Staatsbürgerrecht in der zweiten Hälfte von 2023 beschließen wird.
Er muss im nächsten Schritt durch das parlamentarische Verfahren und tritt danach mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Referentenentwurf liegt bereits vor und wird voraussichtlich zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein Kernanliegen der FDP. Wir wollen diejenigen honorieren, die sich in Deutschland tatkräftig einbringen
Unser Ziel ist es grundsätzlich, die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen zu ermöglichen.