(...) Diese Zahlungen sind aber keine politisch motivierte Subventionierung der Arbeit der Kirchen, sondern basieren auf den Vereinbarungen von 1803 (wie Sie richtig erwähnen), welche wiederum im unmittelbaren Zusammenhang mit einer großen Säkularisierung von Kirchenbesitz notwendig wurden. (...) Hinzu kommt das Problem, dass die Verfassung nicht nur den Bundestag, sondern auch die einzelnen Landesparlamente zum Handeln zwingt – was eine Lösung erheblich erschwert. (...)
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(...) In Bezug auf eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen müsste der Bund durch ein Grundsätzegesetz die Länder verpflichten, die von den Ländern gewährten Staatsleistungen abzulösen. Solange die Länder aber bislang kein Interesse an einer Ablösung äußern, sehen wir als SPD-Fraktion zur Zeit keinen akuten Handlungsbedarf auf Bundesebene. (...)
(...) der Eindruck, die Aufklärung der Missbrauchsfälle werde der Kirche überlassen, ist falsch. (...) Er kann durch Hinweise aus der Kirche, aber auch von Betroffenen kommen. (...)
(...) Es ist ein Verzeichnis der Akten anzufertigen, die vernichtet oder manipuliert wurden. Hier steht der Verdacht der Strafvereitelung mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe im Raum. (...)
(...) 1. Es gibt keine Autonomie der Kirchen bei der Strafverfolgung – dies wäre rechtlich nach dem Grundgesetz nicht begründbar. Eine Paralleljustiz der Kirchen werden wir in strafrechtlichen Angelegenheiten nicht akzeptieren. (...)