Mein Standpunkt zum Thema Parteiverbotsverfahren hat sich nicht geändert.
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Auf Bundesebene sehe ich noch keine sicheren Erfolgschancen für einen Verbotsantrag, was aber für mich Voraussetzung wäre, um zu verhindern, dass die AfD als nicht verfassungswidrig vom Bundesverfassungsgericht eingeschätzt würde. Ein erfolgloser Antrag wäre das größte Geschenk für die AfD. Deswegen sollten wir weiter die Lage für ein bundesweites AfD-Verbot prüfen und auf Landesebene dort einleiten, wo es erfolgversprechend ist.
Die AfD verurteilt alle in dem Tweet genannten Skandale ausnahmslos moralisch und politisch.
Selbstverständlich ist allein das Bundesverfassungsgericht befugt, über ein mögliches Parteiverbot zu entscheiden. Die dafür bewusst hoch angesetzten Hürden des Art. 21 Abs. 2 GG dienen dem Schutz des demokratischen Wettbewerbs und sollen verhindern, dass politische Mehrheiten missliebige Oppositionsparteien ausschalten können.
Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine Antworten vom 02.10.2024 und am 24.06.2025 hier bei Abgeordnetenwatch sowie auf meinen Gastbeitrag in der WELT vom 05.05.2025: