Frage von Kathrin G. • 12.01.2024

Antwort von Michael Kruse FDP • 19.03.2024
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist ein unbedingt zu unterstützendes Gebot der Vernunft und der Generationengerechtigkeit.
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist ein unbedingt zu unterstützendes Gebot der Vernunft und der Generationengerechtigkeit.
Ende 2020 haben wir als Bündnis 90/Die Grünen ein neues Grundsatzprogramm beschlossen. Darin haben wir auch unser Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie festgehalten.
Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Schuldenbremse im Grundgesetz im kommenden Jahr wieder einzuhalten.
Denn deren starre Begrenzungen sind ein Wohlstandsrisiko für jetzige und künftige Generationen, da sie nicht genug Spielräume für starke Zukunftsinvestitionen ermöglichen. Die Schuldenbremse ist in ihrer jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß.