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Personalisierte Empfehlungssysteme, die auf künstlicher Intelligenz basieren, können erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre der Nutzer haben, insbesondere in den Bereichen soziale Medien und Online-Shopping
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung, insbesondere die Verwendung von automatisierter Gesichtserkennung, ist höchst problematisch und steht im direkten Widerspruch zu unseren Grundsätzen von Datenschutz und Bürgerrechten.
Leider hat das Parlament in den Trilog-Verhandlungen essentiell wichtige Elemente nicht durchsetzen können.
Wir sind uns gewiss einig, dass die negativen Auswirkungen dieser Technologien sowie damit verbundene Betrugsmöglichkeiten in jedem Fall zu vermeiden sind. Das Gefahrenpotenzial ist in jedem Fall hoch.