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Josefine Koebe
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Frage von Christoph S. •

Wie planen Sie, den Missbrauch von KI-gestützten Drohnen zu verhindern? Gibt es Pläne für Lizenzpflicht oder strengere Regulierung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

Vielen Dank für Ihre wichtige Frage zum Umgang mit KI-gestützten Drohnen und den damit verbundenen Herausforderungen für die öffentliche Sicherheit.

Nach aktuellem Stand ist ein vollständig autonomer Drohnenbetrieb in Deutschland nicht zulässig. Auch wenn einzelne Modelle bereits über KI-unterstützte Funktionen verfügen, bleibt die gesetzliche Anforderung bestehen, dass ein verantwortlicher Fernpilot jederzeit die Kontrolle und Überwachung übernehmen muss. Ein Missbrauch im Sinne eines unkontrollierten autonomen Einsatzes ist daher nach geltender Rechtslage ausgeschlossen.

Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Drohnen beruhen auf EU-Verordnungen und ergänzenden nationalen Vorschriften. Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in diesem Bereich gibt es bislang nur wenige praktische Erfahrungen, insbesondere bei Systemen mit autonomen oder teilautonomen Fähigkeiten. Entsprechend befindet sich vieles noch in der Erprobungsphase. Reforminitiativen speziell zur Regulierung von KI in Drohnensystemen liegen derzeit weder auf Bundes- noch auf europäischer Ebene vor.

Nichtsdestotrotz ist klar, dass die technologische Entwicklung rasant voranschreitet. Ich halte es deshalb für notwendig, die bestehenden Regelungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen – insbesondere wenn KI-Systeme stärker in die Steuerung von Drohnen integriert werden. Fragen wie eine mögliche Lizenzpflicht für KI-gestützte Systeme oder weitergehende Sicherheitsauflagen könnten hierbei Teil zukünftiger Diskussionen sein.

Mir ist bewusst, dass die öffentliche Sicherheit und der Schutz vor Missbrauch an erster Stelle stehen müssen. Daher werde ich mich dafür einsetzen, dass die Entwicklungen im Bereich KI-gestützter Drohnen aufmerksam begleitet und frühzeitig in den politischen Entscheidungsprozess einbezogen werden.

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