
der Gesetzgeber hat Kläger nicht benachteiligt, sondern ihnen die Möglichkeit der Beschlussanfechtungsklage erleichtert.
der Gesetzgeber hat Kläger nicht benachteiligt, sondern ihnen die Möglichkeit der Beschlussanfechtungsklage erleichtert.
Der Gesetzgeber hat bei der WEG-Reform nach langen und ausführlichen Debatten im Parlament und den dazugehörenden Anhörungen zwei wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen
Wie ich in meiner Antwort auf ihre vorherige Anfrage erläutert habe, wurde das Recht des Wohnungseigentums 2020 umfassend modernisiert.
jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum, er muss für alle Bevölkerungsgruppen vorhanden sein.
Die Dekarbonisierung der Wärmenetze wollen wir durch Ausbau der Fernwärme, sowie durch die Nutzung des Potenzials Wärmepumpe, Effizienzsteigerungen bei Gebäuden, Nutzung von Prozess- und Abwärme, und in begrenztem Umfang von Biomasse erreichen.