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Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist eine politische Beauftragte. Sie ist Teil der Bundesregierung, stellt jedoch kein eigenständiges Bundesministerium dar. Das bedeutet, dass sie direkt der Leitung des Kanzleramts unterstellt ist und ihre Aufgaben im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers wahrnimmt. Hier liegt auch die übergeordnete politische Verantwortung.


Unser Koalitionspartner ist Souverän, also der Bürger. Und der wird uns irgendwann mit seinen Wählerstimmen damit beauftragen, alleine zu regieren. Dazu braucht man in der Regel über 43% der Wählerstimmen, je nach Parlament, weil dann die Mehrheit im Parlament gegeben ist. Und genau darauf arbeiten wir hin.

Die Altmark ist traditionell eine Region der Landwirtschaft und des Handwerks.

Nach Ihrer Beschreibung nehme ich an, dass Sie ausschließlich Leistungen nach dem SGB III (Gründungszuschuss beziehen). Dies wäre unproblematisch, da nur bei Leistungen nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch (in der Regel "Bürgergeld") die Einbürgerung im Grundsatz ausgeschlossen ist.