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Josef Oster
CDU
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Frage von Eric J. •

Wie ist ihre Position zu Cyberstalking und welche Befugnisse sollte hier zum Beispiel das BSi bekommen i.V.m LKA und/oder BKA und anderen Ermittlungsbehörden des Bundes und Länder?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J., 

vielen Dank für Ihre erneute Eingabe, die ich gerne beantworte. 

Cyberstalking ist eine schwerwiegende Form digitaler Gewalt, die das Sicherheitsgefühl und die Privatsphäre der Betroffenen massiv beeinträchtigt. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Schutz vor solcher digitaler Gewalt deutlich zu verbessern. Vorgesehen ist unter anderem ein digitales Gewaltschutzgesetz, das die Rechtsstellung Betroffener stärkt und es ermöglicht, auch anonyme Accounts mit strafbaren Inhalten sperren zu lassen. Zudem soll der Straftatbestand des Stalkings überarbeitet werden: So ist geplant, die Nutzung von GPS-Trackern ausdrücklich in den § 238 StGB aufzunehmen. Auch Anbieter von Stalking-Apps sollen verpflichtet werden, regelmäßig das Einverständnis der betroffenen Geräteinhaber einzuholen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Ansatzes, mit dem der Gesetzgeber auf neue digitale Tatmittel reagiert.

Im Bereich des Strafrechts haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, gezielte Lücken zu schließen, etwa bei der strafrechtlichen Erfassung bildbasierter Gewalt und sogenannter Deepfakes. Damit wird auch ein Beitrag zur effektiveren Bekämpfung von Cyberstalking geleistet. Die geplanten Reformen stehen im Zeichen eines klaren politischen Signals: Digitale Gewalt wird ernst genommen und staatliche Stellen erhalten die Instrumente, um darauf angemessen zu reagieren.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Oster

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