uch ich unterstütze daher den jetzt vorliegenden, einfach zu handhabenden Vorschlag.
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Daher ist die genaue Ausgestaltung des Wahlrechts unter der Maxime, die Übergröße wieder zurückzufahren, Gegenstand intensiver Beratungen. Insofern ist es noch nicht möglich, zu einzelnen Detailfragen eine abschließende Stellungnahme abzugeben.


Nach meinem Kenntnisstand hat der eigentliche Stimmzettel, der dann in die Wahlurne eingeworfen oder im (Wahl-)Briefwahlumschlag zurück geschickt wird, keine Kennung, d.h. weder eine Markierung noch eine Nummerierung.
Wenn Wahlbenachrichtigungen herausgegeben werden, erfolgt dies anhand des Registers, in diesem sind natürlich Ihre Adressdaten hinterlegt. Das ist auch in Ordnung, da die Wahlbenachrichtigung eine Information des Wahlamtes an Sie ist, wo und wie Sie wählen können. Weiterhin hilft es den Mitarbeiter:innen im Wahllokal, Sie im Register zu finden.