Antwort 06.12.2024 von Helge Schwab FREIE WÄHLER
Ich werde auch künftig jeden Antrag nach bestem Wissen und Gewissen prüfen und nach eingehender Abwägung meine Stimme abgeben.
Ich werde auch künftig jeden Antrag nach bestem Wissen und Gewissen prüfen und nach eingehender Abwägung meine Stimme abgeben.
Es darf kein "Hoheitswissen" geben.
Gerne können Sie indes einen Blick in das Lobbyregistergesetz (LobbyRG) werfen. Mit dem Gesetz wird für ein zusätzliches Maß an Transparenz gesorgt.