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Die Notfallklausel der Schuldenbremse, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, besagt ausdrücklich: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können die Kreditgrenzen […] überschritten werden.“ Ich bin fest davon überzeugt, dass die momentane Coronakrise - Experten gehen von der größten Rezession seit Jahrzehnten aus - eine solche Notsituation darstellt, die entsprechend drastische Maßnahmen erfordert.
(...) Die deutschen Sparer sind im Zangengriff von fehlender Verzinsung und steigender Inflation. (...)
(...) Deutschland profitiert wie kein anderer europäischer Staat vom EU-Binnenmarkt. (...)
(...) Es kann nicht oft genug betont werden, dass wir in der Krise mehr denn je konsequent europäisch denken und uns um einen gemeinsamen europäischen Weg aus der Krise bemühen müssen. (...)
(...) Die Bundesregierung unterstützt auch ein stärkeres Engagement der Europäischen Investitionsbank (EIB) (...)