Antwort 11.10.2022 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn die Personen zuvor bereits eine Energiepauschale erhalten haben, wird dieser Betrag nicht noch einmal gezahlt.
Wenn die Personen zuvor bereits eine Energiepauschale erhalten haben, wird dieser Betrag nicht noch einmal gezahlt.

Deshalb wurden Vorruheständler nicht vergessen, sondern gehören nicht zur Zielgruppe der Energiepreispauschale.
Die seit dem Ukrainekrieg stark angestiegenen Energiekosten stellen viele Verbraucherinnen und Verbraucher vor immense finanzielle Herausforderungen