Frage von Paul L. • 17.02.2016

Antwort ausstehend von Gerhard Aden FDP
(...) Antwort: Nein, eine Offenlegung aller Nebeneinkünfte im Detail ist verfassungsrechtlich problematisch und somit unangemessen. So sind beispielsweise aus Gründen des Datenschutzes Aussagen von Ärzten und Rechtsanwälten über behandelte Patienten bzw. (...)