Antwort 17.01.2024 von Julian Pahlke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes ist es notwendig, das alte Finanzamt über die neue Meldeadresse zu informieren. Dieses kümmert sich dann um den Transfer der notwendigen Dokumente zum neuen Finanzamt, sodass ein doppeltes Einreichen der Steuererklärung nicht notwendig ist.
