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Der Referentenentwurf sieht vor, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen.
Die gesetzliche Rentenversicherung kann den Verlauf oder die Konditionen eines Arbeitslebens im Nachhinein weder reparieren, noch umkehren
Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist
Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern