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Stellt die Technische Prüfstelle – in Bayern der TÜV – bei der Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung einen Täuschungsversuch fest, informiert sie hierüber die für den Fahrerlaubnisbewerber/die Fahrerlaubnisbewerberin zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Für die Umbauten an Fahrzeugen gibt es entsprechende Regeln und Kontrollen.
Es ist sinnvoll, dass es in der EU einheitliche Regeln für die Führerscheine gibt.
Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:
Wir sind auch für den Einsatz von mehr Überwachungskameras an neuralgischen Stellen.