Antwort 08.07.2026 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Erst danach kann sich der Bundestag mit dem Gesetzesvorschlag befassen.
Erst danach kann sich der Bundestag mit dem Gesetzesvorschlag befassen.
Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird aufgrund der Kritik an der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens nochmals überarbeitet und durchläuft eine erneute Ressortabstimmung. Danach wird das Bundeskabinett damit befasst.
Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, hinkt der Vergleich mit der Besoldung der Beamtinnen und Beamten aus einer Vielzahl an Gründen
Der Familienzuschlag wird im Rahmen einer umfassenderen Neuregelung der Besoldung berücksichtigt