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  Dass es so lange gedauert hat, bis SPD, Grüne und FDP überhaupt einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, dieser dann aber nicht weiter im parlamentarischen Prozess vorangekommen ist, liegt allein an der vorherigen langjährigen Untätigkeit und dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition, nicht hingegen an einer mangelnden Bereitschaft unsererseits, an einer Lösung mitzuwirken.
Die aktuelle Ausgestaltung des BBVAngG wirft leider erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf.
Die gescheiterte Ampel-Regierung und jetzt die rot-grüne Minderheitsregierung, und nicht die Unionsfraktion als Opposition, ist dafür verantwortlich, dass sie das entsprechende Gesetz über mehrere Jahre verschleppt und nicht beschlossen hat.
Fakt ist aber auch, dass es rein zeitlich bis zur Bundestagswahl kaum möglich sein dürfte, einen Gesetzentwurf in erster Lesung in den Bundestag einzubringen, in den Ausschüssen zu beraten und in 2./3. Lesung zu beschließen.
Sollte der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes nicht noch beschlossen werden, wird er laut der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestag für erledigt erklärt.