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Frage von Toni R. •

Nach Aussage der SPD-Fraktion ist die Wiedereinbringung des BBVAngG gewollt. Wann wird das CDU-geführte BMI den Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beratung erneut vorlegen?

Der Regierungsentwurf zum BBVAngG wurde bereits 2023/24 im Kabinett beschlossen (Drucksache 20/14438), konnte aber wegen der Neuwahl nicht mehr verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht fordert weiterhin eine verfassungskonforme Besoldung. Die SPD-Fraktion hat inzwischen öffentlich erklärt, dass sie die Wiedereinbringung des Entwurfs für erforderlich hält und den politischen Willen zur Umsetzung signalisiert. Nach dem Regierungswechsel liegt die Verantwortung für die Gesetzesinitiative nun beim BMI unter CDU-Führung. Wann wird die Gesetzesvorlage dem Parlament erneut zugeleitet?

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Das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Im Verbund damit ist zugleich die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen. Im Vorgriff auf den Gesetzentwurf und die darin vorgesehenen linearen Bezügeerhöhungen entsprechend Zeitpunkt und Höhe des Tarifergebnisses beabsichtigt das BMI, einen Kabinettbeschluss über die Leistung von monatlichen Abschlagszahlungen in voller Höhe der für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehenen tariflichen Anpassungen herbeizuführen.

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