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Thomas Silberhorn
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Frage von Richard S. •

Ich möchte Sie gerne Fragen, wann der Bundestag und auch das Innenministerium für wichtig erachtet, die im April abgeschlossen Tarifverhandlungen auf die Beamten des Bundes und der Kommunen zu Übertragen?

Sehr geehrter MdB Silberhorn ich möchte Sie gerne Fragen, wann der Bundestag und auch das Innenministerium für wichtig erachtet, die im April abgeschlossen Tarifverhandlungen auf die Beamten des Bundes und der Kommunen zu Übertragen?
Weiterhin würde mich brennend Interessieren, wann die o.g. Institutionen meinen, das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation in Angriff zu nehmen. Zumal dieses Urteil jetzt schon mehr als 4 Jahre zurück liegt.
Ich Frage deshalb, weil ich es persönlich als Bundesbeamter beschämend, respektlos sowie gering Wertschätzend empfinde, das sich der Bundestag eine Diätenerhöhung mehrheitlich zuschreibt aber sich offensichtlich nicht in der Lage sieht diese o.g. Missstände aus der Welt zu schaffen.
Welches Signal möchten die Bundesregierung, der Bundestag und auch Sie als gewählter Volksvertreter senden .
Hochachtungsvoll

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

der Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung aus dem Jahr 2024 ist aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl der Diskontinuität unterfallen. Die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen wurde am 6. April 2025 noch vor der Regierungsbildung erzielt.

Nun sollen die Herstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt, sowie die Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtenbesoldung in einem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Das Bundesinnenministerium wird zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Der Bundestag kann die dafür erforderlichen Mehrausgaben noch im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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