SPD-MdB Hartmann befürwortet BBVAngG-Rückwirkung ab 1.1.2025. Unterstützen Sie als Innenausschuss-Vorsitzender die Wiedervorlage des Entwurfs und eine solche Rückwirkung?
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen zur amtsangemessenen Alimentation klaren Handlungsbedarf festgestellt. Der BBVAngG-Entwurf wurde bereits am 06.11.2023 im Kabinett beschlossen, jedoch nie in den Bundestag eingebracht – trotz massiver verfassungsrechtlicher Defizite.
SPD-Abgeordneter Sebastian Hartmann hat in seiner öffentlichen Antwort auf meine Nachfrage zugesichert, dass seine Fraktion eine Rückwirkung zum 1.1.2025 für gerechtfertigt hält. Er verweist dabei auf die Notwendigkeit eines neuen Anlaufs durch das BMI.
Als Vorsitzender des Innenausschusses und Abgeordneter aus Oberfranken würde mich Ihre Haltung interessieren: Unterstützen Sie eine zeitnahe Wiedervorlage durch das BMI? Und halten Sie eine Rückwirkung ab dem 1.1.2025 für notwendig, um weiteren Klagen und Verzögerungen vorzubeugen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sehr geehrter Herr R.,
der Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung ist aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl der Diskontinuität unterfallen. In der neuen Legislaturperiode des Bundestages muss daher ein neuer Gesetzentwurf eingebracht werden. Da am 6. April 2025 eine Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen erzielt wurde, soll in demselben Gesetzgebungsverfahren auch die Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtenbesoldung umgesetzt werden.
Das Bundesinnenministerium wird zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen. Auf dieser Grundlage wird der Bundestag auch darüber entscheiden, zu welchen Zeitpunkten Rückwirkungen sinnvoll oder gar notwendig sind. Die erforderlichen Mehrausgaben können im Rahmen der noch laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn