SPD-MdB Hartmann befürwortet BBVAngG-Rückwirkung ab 1.1.2025. Unterstützen Sie als Innenausschuss-Vorsitzender die Wiedervorlage des Entwurfs und eine solche Rückwirkung?
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen zur amtsangemessenen Alimentation klaren Handlungsbedarf festgestellt. Der BBVAngG-Entwurf wurde bereits am 06.11.2023 im Kabinett beschlossen, jedoch nie in den Bundestag eingebracht – trotz massiver verfassungsrechtlicher Defizite.
SPD-Abgeordneter Sebastian Hartmann hat in seiner öffentlichen Antwort auf meine Nachfrage zugesichert, dass seine Fraktion eine Rückwirkung zum 1.1.2025 für gerechtfertigt hält. Er verweist dabei auf die Notwendigkeit eines neuen Anlaufs durch das BMI.
Als Vorsitzender des Innenausschusses und Abgeordneter aus Oberfranken würde mich Ihre Haltung interessieren: Unterstützen Sie eine zeitnahe Wiedervorlage durch das BMI? Und halten Sie eine Rückwirkung ab dem 1.1.2025 für notwendig, um weiteren Klagen und Verzögerungen vorzubeugen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.