Frage von Max F. • 27.12.2024

Antwort von Kerstin Vieregge CDU • 05.02.2025
Lediglich für pensionierte Offiziere im höheren B-Besoldungsbereich gibt es weiterhin Ausnahmen.
Lediglich für pensionierte Offiziere im höheren B-Besoldungsbereich gibt es weiterhin Ausnahmen.
Sie finden die Termine jetzt bis Ende Januar 2025 auf der Internetseite. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Wohngeld und Kinderzuschlag gehören zu den aufenthaltsrechtlich unschädlichen Sozialleistungen. Gerade soll ja der Kinderzuschlag verhindern, dass Eltern wegen der Unterhaltsbelastung für ihre Kinder Bürgergeld in Anspruch nehmen müssten.