Antwort 18.06.2021 von Michael Kießling CSU
(...) Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optione (...)
(...) Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optione (...)
(...) Wir haben uns wiederholt kritisch sowohl zu den hohen Kosten, als auch zu dem wenig transparenten und ineffizienten Verfahren geäußert (...)
(...) Zuständig ist in diesem Fall somit das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern. (...)
(...) Linke Kräfte in Politik und Gesellschaft schüren bewusst Neid, diskreditieren Kleinaktionäre als Spekulanten und Wohneigentümer als Miethaie. (...)