
(...) Menschenwürdige Arbeitsbedingungen, gesetzestreue Entlohnung und konsequente Durchsetzung geltenden Rechts sind immer und überall sicherzustellen. (...)

(...) Menschenwürdige Arbeitsbedingungen, gesetzestreue Entlohnung und konsequente Durchsetzung geltenden Rechts sind immer und überall sicherzustellen. (...)

(...) sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes nach § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes untersagt. (...)

Bei den Praktika gibt es bislang noch zwei verschiedene Modelle. Praktika, die keine Pflichtpraktika sind oder zur Ausbildung des Praktikanten gehören müssen regelmäßig bezahlt werden.

(...) Hierbei sind vor allem Studierende die Leidtragenden – weniger verfügbare Praktikumsplätze hindern die Menschen in Studium und Ausbildung. Dies zahlt sich auf Dauer nicht aus. Eine Kopplung aller Praktika an den Mindestlohn ist in meinen Augen daher schlicht nicht zielführend. (...)

(...) Bei Pflichtpraktika, die meist von kürzerer Dauer und von Schule, Ausbildungsstätte oder Universität vorgeschrieben sind, gilt dagegen kein Anspruch auf Mindestlohn (...)

(...) durchaus schwierig, Arbeitgeber gesetzlich dazu zu verpflichten, einen Gehaltsrahmen in Stellenausschreibungen anzugeben. (...)