(...) kann. Bitte schicken Sie mir den Link oder die von Ihnen in Bezug genommene Berechnung nochmals unter antje.tillmann@bundestag.de zu. (...)
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Auch aus meiner Sicht ist und bleibt eine umfassende Finanztransaktionssteuer (FTT), die über die Besteuerung von Aktien hinausgeht, das eigentliche Ziel. Aktuell stehen wir aber vor der Frage: Schaffen wir mit dem Modell, das Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegt hat, zumindest einen Einstieg in die FTT – oder scheitert das Projekt auf absehbare Zeit komplett.
(...) Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. (...)
(...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt. (...)
(...) Jetzt kommt's: Mit der nunmehr getroffenen Regelung können Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. (...)
(...) Darüber hinaus ist auch die Schlechterstellung betrieblicher Verluste aus Termingeschäften gegenüber sonstigen betrieblichen Verlusten gerechtfertigt. Denn bei Termingeschäften handelt es sich um hochspekulative und damit besonders risikobehaftete Geschäfte (...)