Frage von Stefanie H. • 08.03.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Es ist uns Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen, die private Vermögensbildung in Deutschland vereinfachen. Dabei wollen wir auch die steuerliche Behandlung von Verlusten bei Wertpapiergeschäften angehen.
Die Bundesregierung wird sich für bessere Rahmenbedingungen für die private Vorsorge sowie eine vitale Aktienkultur einsetzen und dafür verschiedene Möglichkeiten eruieren.
Ein politischer Zusammenhang zu der steuerlichen Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG besteht nicht.
Die unterschiedliche Behandlung ergibt sich zunächst daraus, dass Kapitalgesellschaft nicht nach dem Einkommensteuergesetz sondern nach dem Körperschaftsteuergesetz veranlagt werden.