
In der Tat handelt es sich bei den Corona-Soforthilfen um einmalige steuerbare Zuschüsse, die bei der Steuerveranlagung für jeweilige das Kalenderjahr gewinnwirksam berücksichtigt werden.

In der Tat handelt es sich bei den Corona-Soforthilfen um einmalige steuerbare Zuschüsse, die bei der Steuerveranlagung für jeweilige das Kalenderjahr gewinnwirksam berücksichtigt werden.


Der genaue Umsetzungszeitpunkt wird derzeit gemeinsam mit unserem Koalitionspartner besprochen und ist deshalb noch offen.

Da bisher nicht abgeschätzt werden kann, welchen Zeitumfang die Klärung der unterschiedlichen Fragestellungen beanspruchen wird, kann ich Ihnen leider auch keine konkrete Zeitschiene diesbezüglich mitteilen.

Dahinter steckt folgende Logik: Wenn jemand ganz normal Altersrente bezieht und krank wird, geht er zum Arzt, bekommt dort medizinische Versorgung, Medikamente usw. und seine Rente läuft weiter und sichert somit weiter den Lebensunterhalt des Rentners.