Jetzt liegt es an uns allen, dem Gesetz auch zum Erfolg zu verhelfen. Es ist wichtig, den Inhalt des neuen Gesetzes in ganz Deutschland bekannt zu machen, Menschen zur Einbürgerung und zur Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte zu ermutigen.
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Im Bundestag wurde der Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht am 19. Januar 2024 abschließend beraten und beschlossen.
Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz zeitnah zu Beginn dieses Jahres kommen wird
Das Cannabisgesetz wird federführend im Ausschuss für Gesundheit beraten. Mitberatende Ausschüsse sind dabei die folgenden Ausschüsse: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Inneres und Heimat, Finanzausschuss, Haushaltsausschuss, Rechtsausschuss und Verkehrsausschuss.
Wir werden zeitnah das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung behandeln und so beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde vergangenen Freitag, 19.01.2024 im Bundestag verabschiedet. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Diese Zustimmung steht noch aus.