
Dies ist in meinen Augen weder ein konstruktiver noch ein professioneller Umgang mit diesem wichtigen Thema. Sollte der Gesetzentwurf nicht mehr beschlossen werden, trägt dafür Friedrich Merz die Verantwortung.
Dies ist in meinen Augen weder ein konstruktiver noch ein professioneller Umgang mit diesem wichtigen Thema. Sollte der Gesetzentwurf nicht mehr beschlossen werden, trägt dafür Friedrich Merz die Verantwortung.
Wir als SPD befürworten den von der Bundesregierung am 4. November 2025 eingebrachten Referentenentwurf zum BBVAnG. Leider wurde über diesen Gesetzesentwurf aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr beraten.
Ich möchte darüber nicht spekulieren. Bundesministerin Faeser hat sich bei der dbb-Jahrestagung dahingehend geäußert, dass es angesichts der Neuwahl fraglich ist, ob der Deutsche Bundestag sich noch damit befassen wird, sie aber dafür wirbt. Ich hoffe jedenfalls, dass der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf noch beschließen wird.
Nachdem das Bundeskabinett am 6. November den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung beschlossen hat, liegt dieser aktuell im Bundesrat. Dieser befasst sich am heutigen 20. Dezember mit dem Gesetzentwurf. Für die anschließende mögliche Beratung im Deutschen Bundestag bleibt dann allerdings nur noch ein kleines Zeitfenster.
Die Besoldung ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungskonform.