Ich teile Ihren Punkt zur Konkurrenzfähigkeit im Ländervergleich: Auch wenn die konkrete Differenz je nach Besoldungsgruppe, Stufe und Familienkonstellation variiert, ist der Trend eindeutig: Wenn Niedersachsen über Jahre spürbar hinterherläuft, wird der öffentliche Dienst unattraktiver – und das bekommen die Bereiche mit ohnehin hoher Belastung (wie z. B. der Vollzug) zuerst zu spüren.
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Das Land hat sich 2022 entschieden, die Attraktivität der Lehrertätigkeit an Grundschulen durch eine schrittweise Umstellung der Eingangsbesoldung auf A 13 zu erhöhen.
Das Bundesverfassungsgericht legte im Zuge des Urteils zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Berlin als Bezugsgröße eine vierköpfige „Alleinverdienerfamilie“ zugrunde, wobei die Beamtin bzw. der Beamte als „Haushaltsvorstand“ mit dem Faktor 1,0, die Partnerin bzw. der Partner mit einem Faktor von 0,5, ein mindestens 14 Jahre altes Kind ebenfalls mit dem Faktor 0,5 und ein jüngeres Kind mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt wird.
Gleichzeitig darf sich eine Reform nicht auf das rechtlich Gebotene beschränken.
Denn in mittlerweile rund 2/3 aller Ehen in Deutschland sind beide Ehepartner erwerbstätig.