
bereits im Jahr 2021 fand eine erste Anhörung zu diesem Thema im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Zusammengefasst finden Sie die verschiedenen Einschätzungen hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/824290-824290

bereits im Jahr 2021 fand eine erste Anhörung zu diesem Thema im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Zusammengefasst finden Sie die verschiedenen Einschätzungen hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/824290-824290
Dass gesundheitliche Schäden und Abhängigkeiten auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung nicht, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit ebenfalls gravierenden gesundheitlichen Risiken zu legalisieren bzw. kontrolliert abzugeben.
Jetzt ist klar, dass die Legalisierung in mehreren Schritten erfolgen muss, weshalb nunmehr das Gesetzgebungsverfahren zu Entkriminalisierung, Eigenanbau und CSC auch läuft
Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.