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Winfried Bausback
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Frage von Nadine B. •

Das Bundesgesundheitsministerium spricht von etwa 74.000 Todesfälle durch Alkohol. Von Cannabis sind keine Todeszahlen bekannt. Sollte Cannabis legalisiert und Alkohol verboten werden?

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Sehr geehrte Frau B.

vielen Dank für Ihre Frage. Wenngleich es für Cannabis keine Todeszahlen gibt, kann man bei Cannabis keineswegs von einer ungefährlichen Droge sprechen. Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge, die teilweise erhebliche gesundheitliche Gefahren birgt. Hierzu zählen neben körperlichen Erkrankungen wie beispielsweise Hodenkrebs und Atemwegserkrankungen insbesondere auch psychische Erkrankungen wie etwa Angststörungen, Depressionen und Psychosen sowie zudem Suizidalität. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die Risiken durch Cannabis aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Hirnreifung besonders hoch. Aus den zahlreichen verfügbaren wissenschaftlichen Untersuchungen zu dieser Thematik kann exemplarisch auf die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie „Cannabis: Potenzial und Risiken“ hingewiesen werden.

Im Hinblick auf das Sterberisiko im Kontext von Cannabiskonsum sollten die möglichen Folgen von psychischen bzw. körperlichen Erkrankungen bei der Bewertung mit berücksichtigt werden. Im ersten bayerischen Psychiatriebericht (2021) wird in Kapitel 3.3 der aus internationalen Studien bekannte Zusammenhang zwischen psychischen Erkrankungen und vorzeitiger Sterblichkeit umfassend dargestellt. Gerade vor dem Hintergrund, dass nach Schätzungen bis zu 90% aller Suizide im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen stehen, darf die Gefahr von Cannabiskonsum von Personen mit einer solchen Prädisposition nicht unterschätzt werden. Untersuchungen weisen zudem darauf hin, dass Selbstverletzungen, Verkehrsunfälle und Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem im Zusammenhang mit Cannabiskonsum das Sterberisiko erhöhen.

Es liegt auf der Hand, dass übermäßiger Alkoholkonsum ein bedeutsames Risiko mit erheblichen Folgen für die Gesundheit darstellt. Dass gesundheitliche Schäden und Abhängigkeiten insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt aus Sicht der Staatsregierung nicht, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken zu legalisieren bzw. kontrolliert abzugeben. Vielmehr setzt sich das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) im Falle von Alkohol in allen Altersgruppen konsequent für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher. Zudem liefert der konsequente Vollzug des Jugendschutz- und Gewerberechts in Bayern einen wichtigen Beitrag zur Prävention der Alkoholsucht.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Bausback

 

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