(...) Die Einführung der Gesichtserkennung in Deutschland stellt jedoch selbst bei einer sinkenden Fehlerquote einen Dammbruch dar. (...)
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(...) Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss für eine Suche nach Personen, wie auch für Kontrollen, ein hinreichend gewichtiger Anlass, oder eine objektive Gefahrenabwehr bestimmt werden, damit diese rechtens ist. (...)
(...) Einen absoluten Schutz vor Kriminalität, der „alle Aspekte und Teilnehmer erfasst“ kann es nicht geben und ist auch mit unseren rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar (...)
(...) auch wir wollen eine Begrenzung der Mandate im Deutschen Bundestag und fordern eine nachhaltige Reform des Wahlrechts. (...)

(...) ich lehne eine automatisierte Gesichtserkennung grundsätzlich ab. (...)
(...) Für mich steht fest, dass der Schutz von wichtigen Grundrechten nicht durch die Technologie der Gesichtserkennung ausgehebelt werden darf (...)