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Nezahat Baradari
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Frage von Ronald K. •

Frage an Nezahat Baradari von Ronald K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Baradari

Bezgl. der diskriminieren Wirkung der automatischen Gesichtserkennung und der damit in Deutschland einhergehenden öffentlichen Diskussion möchte ich Ihre Meinung zu diesem Thema erfahren:
1. Halten Sie eine Gesichtserkennung im Rahmen der Arbeit von Polizei oder anderer staatlicher Akteure trotz der diskriminierenden Wirkung, der einfachen Umgehungsmöglichkeiten, der hohen false-positiv-rate und des Missbrauchspotentials für notwendig ?

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Antworten
R. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Gesichtserkennung. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Sie sprechen mit Ihrer berechtigten Kritik der Gesichtserkennung ein ebenso wichtiges wie schwieriges Thema an. Politik findet hier in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit statt. Zum einen geht es darum die Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen und zum anderen darum ihre Bürger- und Freiheitsrechte zu verteidigen. Eine Entscheidung kann demnach nur nach einer ausführlichen und breiten Diskussion getroffen werden.

Ich teile dabei die Meinung meiner SPD-Fraktionskollegin Ute Vogt (MdB). Passend zu dem Thema Ihrer Anfrage hat Frau Vogt am 30. Januar 2020 eine Rede im Plenum des deutschen Bundestages gehalten:
https://www.ute-vogt.de/meldungen/automatisierte-gesichtserkennung/

oder

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7424632#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDI0NjMyJnZpZGVvaWQ9NzQyNDYzMg==&mod=mediathek

Bei einer automatisierten Gesichtserkennung im öffentlichen Raum werden permanent und ohne direkten Anlass, die Gesichter von zufälligen Menschen erfasst. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss für eine Suche nach Personen, wie auch für Kontrollen, ein hinreichend gewichtiger Anlass, oder eine objektive Gefahrenabwehr bestimmt werden, damit diese rechtens ist. Das Urteil des BVerfG. können Sie unter dem folgenden Link nachlesen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/12/rs20181218_1bvr014215.html

Als Gesetzgeber haben wir den Auftrag, angemessene Maßnahmen zu treffen, die den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Gleichzeitig haben wir darauf zu achten, dass unbeteiligte Personen durch diese Maßnahmen nicht in ihrem täglichen Leben unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Daher müssen die Mittel, die wir unseren Sicherheitsbehörden erlauben, ausgewogen und angemessen sein. Besonders bei der Gesichtserkennung ist hierzu ein breiter Konsens notwendig, um darüber hinaus die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung für dieses Instrument der Gefahrenabwehr herzustellen.

Dies ist auch dringend geboten, da in den letzten Wochen vielfach von verloren gegangenem Vertrauen zum Beispiel gegenüber der Polizei die Rede ist. In diesem Zusammenhang möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass ein weit überwiegender Teil der Polizistinnen und Polizisten hervorragende Arbeit leistet und ich großes Vertrauen darin habe.

Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari

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