Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
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Der Kollege Herr Dr. Heck hat den zitierten Satz ja im Zusammenhang mit der Veränderung des Wahlvolkes gesagt. Wenn Menschen eingebürgert werden, werden sie natürlich auch wahlberechtigt und die Wählerschaft ändert sich
Auf Grund der Zuständigkeit bitte ich Sie sich an Arbeitskreis Klimaschutz und Energie zu wenden, der von dem Abgeordneten Karsten Hilde geleitet wird.
Nach der Einigung Anfang Februar arbeiten wir, wie bereits erwähnt, daran, so schnell als möglich den Gesetzentwurf zur Abstimmung im Deutschen Bundestag zu bringen, damit wir den ursprünglichen Zeitplan einhalten können.
Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen. Mit einem Einspruch ist in diesem Fall jedoch nicht zu rechnen.