Frage von Maike H. • 29.12.2021

Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.01.2022
Darüber hinaus gewährt § 38 SGB I einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen.
Darüber hinaus gewährt § 38 SGB I einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen.
Das zuletzt erzielte Tarifergebnis, an dessen Zustandekommen ich nicht beteiligt war, hat mich ehrlich gesagt auch überrascht. Denn so richtig es ist, dass die aktiven Bediensteten bei den immer noch aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie eine besondere finanzielle Anerkennung erhalten, so sehr hat es mich überrascht, dass die lineare Erhöhung der Bezüge erst für den 1.12.22 vorgesehen ist.
Unser Rentensystem muss solidarischer werden - und das
heißt natürlich auch gerechter.
das Thema Alters- und Gesundheitsversorgung von Beamten ist nicht losgelöst vom gesamten Beamtensrecht zu betrachten.