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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Katrin J. •

Rentenhöhe

Finden Sie es angemessen ,das Beamtenpensionen ca 70 Prozent der Besoldung betragen,Renten nur 48 Prozent des Lohnes?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit meines Ministeriums: 

Lassen Sie mich vorab kurz erläutern, was das Rentenniveau aussagt: Das Rentenniveau ist eine Kennzahl, die zeigt, wie sich die Renten im Zeitablauf im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln. Rechnerisch ist das Rentenniveau der Verhältniswert aus verfügbarer Standardrente und verfügbarem Durchschnittsentgelt. Die zu zahlenden Sozialbeiträge auf die Rente und den Lohn werden dabei abgezogen. Die sogenannte Standardrente entspricht einer Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung mit Durchschnittsverdienst. Das Rentenniveau sagt jedoch nichts über die individuelle Rentenhöhe aus, die sich vor allem nach der Höhe der während des gesamten Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen richtet.

Der (Höchst-)Ruhegehaltssatz der Beamtenversorgung lässt sich damit nicht vergleichen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche, historisch-gewachsene Alterssicherungssysteme, die sich eigenständig entwickelt haben und die daher in ihren Einzelregelungen nicht miteinander vergleichbar sind. Beide Systeme unterscheiden sich insbesondere mit Blick auf die Sicherungsziele: Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer Regelsicherung, die Beamtenversorgung deckt zusätzlich die betriebliche Zusatzsicherung als zweite Säule ab.

Für mich persönlich ist das Thema Alterssicherung auch ein Gerechtigkeitsthema. Es geht mir um die finanzielle Tragfähigkeit und die gesellschaftliche Tragfähigkeit. Um Akzeptanz für ein gerechtes System! 

Wir werden jetzt überlegen, wie eine generationengerechte Alterssicherung aussehen kann und dafür eine Rentenkommission einsetzen. Aus meiner Sicht ist es wichtig darüber nachzudenken, wer künftig alles in das System einzahlen soll. Deshalb habe ich die Debatte angeschoben, ob auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen könnten. Ein langfristiger Wechsel hin zu einer Erwerbstätigenversicherung wäre ein Kraftakt, der gut vorbereitet sein müsste und einen längeren Vorlauf bräuchte. Andere Länder haben den Systemwechsel aber auch geschafft.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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