
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Vor diesem Hintergrund sehe ich eine verpflichtende Feststellung durch einen Sachverständigen für jede Immobilie kritisch. Bauen und Wohnen sind bereits sehr teuer.
Bei Bezirksthemen ist für mich als Ihre Abgeordnete in der Regel die Zusammenarbeit mit der BVV entscheidend. Die Verordneten können überprüfen, ob und wo das Bezirksamt bereits aktiv geworden ist und ggf. Beschlüsse darüber fällen, wo noch nachgebessert werden muss. Ihr Anliegen fällt genau in diese Kategorie.
Ich beantworte diese Fragen gern mit Hilfe des Bezirksamts direkt. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie mir die Fragen nochmals von Ihrer Mailanschrift senden.
Ich habe ihr konkretes Anliegen daher an die Kolleg*innen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Marzahn-Hellersdorf weitergeleitet.