Muss der Bauauftrag zur Unterbringung des Naturkundemuseums im Elbtower im EU-Amtsblatt öffentlich ausgeschrieben werden?
Hamburgs Senat will das künftige Naturkundemuseum von einem Konsortium um den Unternehmer Dieter Becken zum Preis von 595 Millionen € in der Elbtower-Ruine bauen lassen.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/elbtower-hamburg-will-fast-600-millionen-euro-steuergelder-investieren-a-f69ac89a-be77-44be-b650-82c130ae7b7d
Bauaufträge ab einem Wert von 5,538 Millionen € sind EU-weit ausschreibungspflichtig.
https://www.vergabe24.de/vergaberecht/vergabelexikon/schwellenwerte/
Vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis auf die einschlägigen Regelungen zur Vergabepflicht.
Die genaue vertragliche Ausgestaltung des Vorhabens rund um die Unterbringung des Naturkundemuseums im Elbtower liegt beim Senat. Entsprechend sollte diese Frage von den zuständigen Behörden geprüft werden.
Da die Entscheidungshoheit bei den Senatsfraktionen liegt, möchte ich Sie gerne an diese verweisen, sofern Sie eine verbindliche rechtliche Einschätzung wünschen. Unabhängig davon werden wir den Wortbruch von Peter Tschentscher kritisch begleiten. Gerade nach einer derartigen Kehrtwende unter der Verwendung einer Investitionssumme im dreistelligen Millionenbereiche, ist volle Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit unerlässlich.

