Antwort 08.11.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bezüge der EU-Abgeordneten betragen etwa 38,5% des Grundgehaltes für Richter am Europäischen Gerichtshof. Darauf müssen die Abgeordneten in ihren Heimatländern Steuern entrichten. MdEPs haben keinen Anspruch auf Kindergeld oder andere Familienbeihilfen.