Antwort 17.12.2021 von Ralph Brinkhaus CDU
Für diese Legislaturperiode habe ich mich entschieden, dies nicht mehr fortzuführen.
Für diese Legislaturperiode habe ich mich entschieden, dies nicht mehr fortzuführen.
Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können ab sofort gegenüber der Schule eine einfache Information über den ausbleibenden Schulbesuch zwischen dem 20. und 22. Dezember 2021 abgeben.
Danke für Ihre Frage. In der Tat ist eine allgemeine Impfpflicht unserer Ansicht nach verfassungswidrig.
Eine allgemeine Impfpflicht hingegen halte ich aus den oben genannten Gründen für sinnvoll und ich werde ihr im Deutschen Bundestag zustimmen.
Die Belegung der Intensivbetten wird dauerhaft durch das DIVI Intensivregister des Robert-Koch-Instituts dokumentiert und veröffentlicht.