Antwort 17.03.2024 von Thomas Jepsen CDU
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.
Wir sehen vor, dass so gut wie alle in die Rentenkasse einzahlen werden (und haben nur eine Ausnahme definiert, über die sich sicher noch streiten lässt).
Ja; es wurden bereits Teile ausgezahlt und weitere Raten folgen.