Antwort 28.02.2024 von Rolf Mützenich SPD
Die Regelung ist verfassungskonform ausgestaltet und trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung
Die Regelung ist verfassungskonform ausgestaltet und trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung
Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Sozialleistungen bekommt, hat Mitwirkungspflichten. Wer diese nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen.