Wie ist die Sanktion gegen Bürger (17. Sanktionspaket der EU) mit Rechtsstaatlichkeit und den universellen Menschenrechte vereinbar?
Werter Herr Radtke,
mit dem 17. Sanktionspaket der EU gegen Russland sind auch Bürger der EU bzw. die dort leben betroffen.
Die Verhängung von Sanktionen betrifft nicht nur zwei deutsche Staatsbürger sondern auch den Deutsch-Türken und Chefredakteur des Medienportals Red, Hüseyin Doğru (https://x.com/hussedogru/status/1925845756927197233/photo/1). Die Sanktionierung bedeutet die Aufhebung seiner Bürgerrechte ohne Vergehen, Anklage und Gerichtsurteil (https://twitter.com/hussedogru/status/1925845759615766875?ref_src=twsrc%5Etfw).
Wie ist dieses Vorgegehen mit den EU-Grundsätzen zur "Freiheit" (u.a. Meinungs- und Presefreiheit) sowie den universellen Menschenrechte vereinbar (u.a. Artikel 9, 10, 11, 12 und 15: https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte)?
Sehen Sie in den Maßnahmen gegenüber EU-Bürgern, resp. die in der EU ansässig, sind einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und reine Willkür der EU?

Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage zum 17. EU-Sanktionspaket.
Die Sanktionen gegen Russland sollen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg beenden und die europäische Sicherheit schützen. Sie richten sich gezielt gegen Personen und Organisationen, die zur Destabilisierung beitragen oder den Krieg unterstützen.
EU-Bürger, wie der von Ihnen genannte Journalist, werden nur bei konkreten, nachvollziehbaren Hinweisen auf sanktionswürdiges Verhalten aufgenommen. Wenngleich mir die von Ihnen genannten Fälle nicht persönlich bekannt sind, vertraue ich darauf, dass die EU im Vorlauf einer solchen Sanktionierung sorgfältig die Verhältnismäßigkeit eben dieser prüft und europäische Grundrechte wahrt. Meinungs- und Pressefreiheit bleiben geschützt, und Betroffene haben jederzeit das Recht, ihre Listung vor Gericht anfzufechten.
Einschränkungen der Menschenrechte sind nur unter engen, gesetzlich geregelten Bedingungen zulässig. Die EU-Sanktionen basieren auf klaren Rechtsgrundlagen und bieten den Betroffenen rechtlichen Schutz. Willkürliche oder pauschale Entziehungen von Rechten finden nicht statt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Radtke