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Ralf Stegner
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Frage von Reiner D. •

Mit welchem Recht sanktioniert die EU die Blogger Röper und Lipp, die m.W. unbescholten sind, gegen die weder Anklage noch Urteil vorliegt? Ist das "Ihre" Demokratie?

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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die Europäischen Union verhängt Sanktionen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf Basis von Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union. Diese Maßnahmen dienen außen- und sicherheitspolitischen Zielen und sind ausdrücklich keine strafrechtlichen Urteile – sie setzen daher weder eine Anklage noch ein Gerichtsverfahren voraus.

Im Fall von Frau Lipp und Herrn Röper wurden die Sanktionen nicht wegen ihrer bloßen Meinungsäußerungen verhängt, sondern aufgrund ihrer nachweisbaren Beteiligung an staatlich gesteuerten Desinformationskampagnen zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Der Rat der EU hat dies am 20. Mai 2025 in einer öffentlichen Erklärung begründet (Quelle: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/05/20/russian-hybrid-threats-eu-lists-further-21-individuals-and-6-entities-and-introduces-sectoral-measures-in-response-to-destabilising-activities-against-the-eu-its-member-states-and-international-partners/).

Unsere Demokratie lebt von Meinungsfreiheit, aber auch vom Schutz vor gezielter Desinformation, die – im Auftrag autoritärer Regime – die öffentliche Ordnung und Sicherheit untergräbt. Die Europäische Union schützt daher nicht nur die individuelle Freiheit, sondern auch die Integrität und Funktionsfähigkeit ihrer demokratischen Institutionen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner

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