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  Im Rahmen einer Expertenanhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft wurde deutlich, dass das Gesetz unverhältnismäßige Bürokratie mit sich bringt und im Vorfeld unzureichend mit der Branche und der praktischen Tiermedizin sowie mit Landwirten diskutiert wurde.
Nur 1,13 % der registrierten oder zugelassenen Homöopathika sind als Tierarzneimittel registriert oder zugelassen, nur 193 von 17 094 homöopathischen Arzneimitteln werden zur Behandlung der tierischen Patienten zur Verfügung stehen. Für eine Behandlung nach den Prinzipien der klassichen Homöopathie reicht dies nicht aus.
Alle Arzneimittel, die eine positive oder auch negative Wirkung auf ein Tier haben können, müssen durch einen Tierarzt verordnet werden.
Bis zuletzt haben wir uns dafür eingesetzt, den Einsatz von Humanhomöopathika bei nichtlebensmittelliefernden Tieren durch Tierheilpraktiker*innen zu ermöglichen.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig bislang wenig beachtete und vergleichsweise gering bezahlte Kräfte in den sogenannten systemrelevanten Berufen im Vergleich mit anderen Branchen sind und an Relevanz und damit an Wichtigkeit gewonnen haben.